Private Krankenversicherung & Beihilfe
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel zumindest anteilig die Kosten einer Psychotherapie. Bitte informieren Sie sich selbst vor Therapiebeginn bezüglich der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung. Hierzu unterstütze ich Sie gerne bei Fragen und bei der Beantragung der Psychotherapie.
Gesetzliche Krankenkassen
Da ich eine reine Privatpraxis führe, kann ich lediglich in begründeten Einzelfällen über den Weg der Kostenerstattung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass Sie in zumutbarer Zeit und Entfernung keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Verhaltenstherapeuten mit Kassenzulassung erhalten haben. Informieren Sie sich hierzu bitte bei ihrer Krankenkasse.
Selbstzahler
Sie können die Leistungen auch als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen. Die Formalitäten zur Beantragung der Therapie sind in diesem Fall hinfällig und Ihre Behandlung kann direkt beginnen. Die Abrechnung erfolgt auch hier gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie nach den neuen Abrechnungsempfehlungen, auf die sich die Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung zum 1. Juli 2024 geeinigt haben.